Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur IVOSAN
1. Allgemeines
Alle Leistungen (Kundenservice, Planung und Organisation von Events / Incentives / Feierlichkeiten aller Art und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der Agentur IVOSAN, Geschäftsinhaberin Karin Bethe, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Anfragen und Buchungen werden durch die Agentur IVOSAN als Erklärungsbote im Auftrag des Reisenden an die ausgewählten Leistungsträger weitergeleitet. Die Agentur handelt nicht als Vermittler, sondern fungiert stets als Berater und Dienstleister.
2. Vertragsabschluss
Grundlage jedes Vertrages zwischen den Parteien ist das jeweilige Angebot an den Kunden, in dem alle vereinbarten Leistungen, sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
3.1. Das Leistungsangebot ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Zusatzabsprachen oder Änderungen, die das Angebot der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.1.1. Änderungen und Stornierungen müssen zum vermeiden von Missverständnissen immer über die Agentur IVOSAN vorgenommen werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung über IVOSAN bei dem ausgewählten Leistungsträger.
3.2. Leistungsänderungen die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, jedoch unumgänglich sind, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Wird die vereinbarte schriftlich festgehaltene Leistung des Vertrages durch die Veränderungen nicht oder nur unwesentlich berührt, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur IVOSAN ist berechtigt, durch Rücksprache mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Der Leistungsvertrag kommt durch die Empfehlung der Agentur IVOSAN unmittelbar zwischen dem Kunden/Reisenden und der von ihm gewählten Leistung zustande. Die bei IVOSAN angegebenen Kosten für die einzelnen Leistungen hat der Kunde/Reisende direkt mit dem Leistungsträger zu begleichen. Sämtliche aus dem Vertrag ergebenen Ansprüche und Verpflichtungen bestehenden unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden/Reisenden und dem vom ihm ausgewählten Anbieter.
3.4. Vertragsabschlüsse mit Dritten, die für die Durchführung des Events / Incentives / Feierlichkeiten aller Art notwendig sind, können nach Rücksprache mit der Agentur IVOSAN im Namen und mit Vollmacht des Kunden als Erklärungsbote im Auftrag des Kunden/Reisenden abgeschlossen werden. Im besonderen betrifft dies die Anmietung von Räumen, speziellen Locations, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, Technikequipment, etc., sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch/Serviceentgelt von 20% der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese für den Auftraggeber fest gebucht wurde.
4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in der Höhe von bis zu 50 % zu verlangen.
4.3. Werden Anzahlungen von Dritten erforderlich, so sind diese unverzüglich an die Agentur zu überweisen. Die Restzahlung der Gesamtsumme des Events / Incentives / Feierlichkeit hat bis spätestens 2.Wochen oder nach gesonderter Vereinbarung vor dem Ereignis zu erfolgen.
4.4. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Agentur berechtigt den Vertrag zu kündigen und die schon gezahlten Beträge als Aufwandsentschädigung zu behalten.
4.5. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
4.6. Das unverbindliche Erstangebot, welches die Agentur IVOSAN dem Kunden/Reisenden unterbreitet ist kostenlos. Für ein nachfolgendes Angebot, welches speziell auf die Wünsche des Kunden erstellt wird und spez. ins Detail geht, wird ein Aufwandsbetrag von EUR150,- berechnet.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1. Alle Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, Ausarbeitungen, etc. - auch einzelne Teile daraus - bleiben im Besitz von IVOSAN. Der Kunde erhält das Recht durch die Zahlung des Honorars zur Nutzung des vereinbarten Leistungsumfangs. Ohne eine anderweitige, schriftliche Absprache mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen nur für sich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
5.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
5.3. Sollten weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht vertraglich festgehalten wurden und über den alten Vertrag hinaus gehen, erfordern diese die Zustimmung von IVOSAN und ggfs. dem Urheber. Die angenommene Leistung ist dann durch eine angemessene Sonderzahlung zu vergüten.
6. Kündigung
6.1. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den mit der Agentur IVOSAN geschlossen Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigung des Vertrags verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. der schon erbrachten Vorleistungen:
- bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
- bis zu 4 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.
6.2. IVOSAN behlt sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Vertrag zu kndigen, insbesondere wenn trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht gezahlt werden.
7. Haftung
7.1. Die Agentur kann für die Fehler Dritter nicht Haftbar gemacht werden.
7.2. Die Haftung von der Agentur ergibt sich ausschließlich aus den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen
7.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
7.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu.
7.5. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
7.6. Alle Angaben wurden von der Agentur IVOSAN mit besten Wissen und großer Sorgfalt geprüft. Für Fehler bei der Datenüberlieferung kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Agentur IVOSAN übernimmt aus diesem Grund keine Gewähr für die Aktualität, der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte.
Insbesondere zu Angaben von Preisen und Zimmerverfgbarkeit sind allein die Hotels verantwortlich, insofern stellt der Nutzer die Agentur IVOSAN von jeglicher Haftung in dem Zusammenhang mit vom Hotel bereitgestellten Informationen frei. Dieses gilt auch für falsche Angaben des Hotels, aus denen eine Hotelüberbuchung resultiert.
7.7. Die Agentur IVOSAN hat LINKS zu anderen Internetseiten gesetzt, deren Inhalt nicht dem Einflussbereich von IVOSAN unterliegt. Die Agentur IVOSAN hat aus diesem Grund auch keinen Einfluss auf die Inhalte und die Gestaltung der verlinkten Seiten.
8. Zahlung
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlung im Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% auf den offenen Betrag fällig.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1. Reklamationen müssen sofort (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Sollte die Reklamation rechtzeitig und berechtig sein, steht dem Kunden das Recht zu Schadenersatz zu verlangen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Agentur, egal aus welchem Grunde und Höhe, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
9.2. Schadenersatzansprche des Kunden, insbesondere wegen Unmglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit der Agentur beruhen.
10. Anzuwendendes Recht
Bei einem gültigen Vertrag tritt das spanische Recht in Kraft.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Palma de Mallorca vereinbart.
Stand November 2008
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